Allgemeine Geschäftsbedingungen 


Stand: 01.01.2021


1. ABSCHLUSS DES VERTRAGES

 Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn eine schriftliche Reservierungsbestätigung für Reservierungen ab 15 Personen seitens des Schneider-Bräuhauses vorliegt. Auftragsnehmer ist der Geschäftsführer des Schneider-Bräuhauses, die Schneider Bräuhaus Berg am Laim GmbH & Co. Kg. Die Reservierung von Tischen oder Räumen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung dieser bedarf der schriftlichen Genehmigung des Schneider-Bräuhauses. Tischreservierungen für weniger als 15 Personen werden längstens 20 Minuten über die vereinbarte Reservierungszeit hinaus garantiert freigehalten.


 2. LEISTUNGEN; PREIS

Alle angegebenen Preise für Leistungen im Schneider Bräuhaus sind Inklusivpreise. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld. Ändert sich nach Vertragsabschluß der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Auftraggeber und Auftragnehmer sind sich einig, dass für die Reservierung von 15 Sitzplätzen und mehr eine Umsatzgarantie von 15 € je reserviertem Sitzplatz bis 17 Uhr, danach in Höhe von € 25 als vereinbart gilt. Für die exklusive Nutzung einzelner Räume gilt die jeweilige (vor und nach 17 Uhr) Umsatzgarantie pro in dem jeweiligen Raum vorhandenen Sitzplatz. Zu Advents- und Messezeiten können abweichende Mindestumsatzsätze gelten. Zusatzvereinbarungen für Menübuchungen Wir benötigen spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung eine schriftliche Mitteilung über die genaue Teilnehmerzahl. Danach berechnen wir mit einem Kulanzabzug 80% des gebuchten Auftrags. In diesem Fall richtet sich die Vergütung für das Essen auch dann nach der Garantiezahl, wenn weniger Teilnehmer erschienen sind. Wenn die angegebene Teilnehmerzahl überschritten wird, ist die tatsächliche Teilnehmerzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend. Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung 4 Monate, so behält sich das Schneider Bräuhaus das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.


 3. STORNIERUNGSFRISTEN / RÜCKTRITT

Tischreservierungen für weniger als 15 Personen können jederzeit kostenfrei storniert werden. • Tischreservierungen für 15 bis 40 Personen können bis zu einer Woche im Voraus kostenfrei storniert werden • Für alle weiteren Buchungen gilt kostenfreie Stornierung von der gesamten Leistungen 4 Wochen vor der Veranstaltung, • 50 % der vereinbarten Leistungen/Garantiezahl kostenfrei 2 Wochen im Voraus, • 25 % der vereinbarten Leistungen/Garantiezahl kostenfrei 1 Woche im Voraus. Bei einer späteren Stornierung berücksichtigen wir einen Kulanzabzug und berechnen 80% des gebuchten Auftrags.


4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Auftragnehmer ist berechtigt 8%Verzugszinsen über dem jeweiligen EZB-Satz zu berechnen. Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke, etc. Für die Reservierung von Räumlichkeiten kann eine Vorauszahlung in Höhe von 30%- 50 % des zu erwartenden Umsatzes verlangt werden.


5. HAFTUNG

Die Vertragspartner des Schneider- Bräuhauses bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Schneider Bräuhaus in vollem Umfang für durch Sie selbst, ihre Gäste oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte verursachten Schäden gesamtschuldnerisch. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Schneider Bräuhaus kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Schneider Bräuhaus zur fristlosen Löschung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Soweit das Schneider Bräuhaus für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und für Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Schneider Bräuhaus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Auftraggeber auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mit dem Schneider Bräuhaus abzustimmen. Auf Anfrage wird Hilfspersonal für Transport und Aufstellung im Rahmen des Möglichen gegen besondere Vergütung gestellt. Das Schneider Bräuhaus haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände. Das Schneider Bräuhaus haftet für abhanden gekommene oder beschädigte Ausstellungsstücke des Bestellers nur dann, wenn seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Für Beschädigungen und/oder Verlust an Einrichtungen und/oder Inventar vom Schneider Bräuhaus im Zusammenhang mit der Veranstaltung haften Besteller und Veranstalter unabhängig vom Verschulden.


6. BESONDERE HINWEISE

 Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. ein Korkgeld von mindestens 20,00 € inkl. Mwst. erhoben. Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im Übrigen – ebenso wie sonstige Gegenstände- nur mit Zustimmung vom Schneider Bräuhaus angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an den Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Evtl. Schäden werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Am Ende der Veranstaltung sind eingebrachte Gegenstände aus dem Restaurant zu entfernen. Es erfolgt eine Lagerung nur, wenn das Schneider Bräuhaus dem zustimmt und jeweils gegen gesonderte Vergütung; die Auswahl des Lagerorts bestimmt das Schneider Bräuhaus. Bei Lagerung im Konferenz- oder Ausstellungsraum bemisst sich die Lagergebühr mindestens nach der vereinbarten Raummiete. Sollten Störungen oder Defekte, an den vom Schneider Bräuhaus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird der Auftragnehmer, soweit möglich, sofort für Abhilfe sorgen. Dem Besteller obliegt der Nachweis, dass ihm durch derartige Störungen oder Defekte ein Schaden entstanden ist. Für etwaige Schäden des Bestellers haftet das Schneider Bräuhaus nur dann, wenn diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen. Die Verwendung des Namens oder/ und der Marke „Schneider Bräuhaus“ für jegliche Zwecke bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Sämtliche Ton- und Bildrechte für Aufnahmen im Schneider Bräuhaus gehen ohne besondere Vereinbarung ausdrücklich auf die Schneider Bräuhaus Berg am Laim GmbH & Co. KG über. Insbesondere Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger, schriftlicher Zustimmung vom Schneider Bräuhaus. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Auftragnehmers und werden dadurch wesentliche Interessen vom Schneider Bräuhaus beeinträchtigt, so hat der Auftragnehmer das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall gilt Ziffer 4 (Zahlung der Miete und einer Vergütung).Darüber hinaus hat der Auftragnehmer das Recht Lizenz- und Nutzungsgebühren zu erheben. Hat das Schneider Bräuhaus begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt oder innerer Unruhe, kann die Veranstaltung abgesagt werden. Die Kosten von Sicherungsmaßnahmen, die durch eine Veranstaltung notwendig geworden sind, können dem Auftraggeber der Veranstaltung belastet werden. Das Schneider Bräuhaus braucht gegenüber dem Auftraggeber die Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahmen nicht zu rechtfertigen. Es genügt der begründete Anlass zur Sicherungsmaßnahme.


7. ALLGEMEINES

 Alle Änderungen bedürfen der Schriftform. Für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften Besteller und Veranstalter gesamtschuldnerisch. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages (einschließlich dieser vorliegenden Geschäftsbedingungen) unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die sie in Kenntnis der Unwirksamkeit der wegfallenden Bestimmungen statt dieser getroffen hätten. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist München.


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